Der bundesweit tätige Apothekenabrechnungsdienstleister AvP Deutschland GmbH (im Folgenden: AvP) mit Sitz in Düsseldorf hat am Dienstag, den 15.09.2020, durch den von der BaFin eingesetzten Sonderbeauftragten Herrn Ralf R. Bauer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt.
Mit Anordnung vom 16.09.2020 hat das Amtsgericht Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf als vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Avp bestellt. Damit sind u.a. sämtliche Zahlungen an AvP ohne Aufforderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verboten.
Sämtliche Nachfragen zum Verfahrensstand sowie alle weiteren Anfragen bezgl. AvP bitten wir an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu stellen. Zahlungen unmittelbar von den Krankenkassen an die Apotheken sind nach derzeitigem Stand nicht möglich.