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Recht

Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich durch enge rechtliche Vorgaben, vor allem des Sozialgesetzbuchs, aus. Rechtskonformität aber auch Zweckmäßigkeit und Zielorientiertheit ist daher von größter Bedeutung. Der Geschäftsbereich Recht verfügt über hervorragende Kompetenzen in den relevanten Rechtsbereichen der Krankenkassen. Wir begleiten und beraten Sie in sämtlichen juristischen Fragen. Wir gewährleisten Rechtssicherheit und Lösungsorientierung im Vertragsgeschehen. Mit unserer Beratung und Vertretung in Prozessen sichern Sie sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil.

Prozessvertretung

Wir übernehmen für gesetzliche Krankenkassen kurzfristig, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und bundesweit die Prozessvertretung vor allen Sozial- und Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht, ebenso vor Verwaltungs- und Amtsgerichten. Unser Team aus kompetenten, flexiblen und spezialisierten Juristen und Fachanwälten steht schnell und gut vorbereitet unseren Partnern für Termin- und Prozessvertretungen zur Verfügung. Durch langjährige Erfahrung, große Sorgfalt bei der Aktenkenntnis und zahlreiche erfolgreiche Prozessbegleitungen vertreten wir Ihre Interessen zielorientiert und konsequent. Zu jeder Vertretung vollführen eine genaue Einarbeitung in den Sach- und Streitstand, so dass wir zu jedem Verfahrensstadium einsteigen können. Mit uns steigern Sie Ihre Erfolgsaussichten in jedem Prozess.

Unsere juristische Expertise erstreckt sich über zahlreiche Rechtsfelder, die für die gesetzlichen Krankenkassen große Relevanz besitzen.

  • Leistungs- und Beitragsrecht

    Ihr Kerngeschäft ist unsere Kernkompetenz. Wir kennen die Entscheidungspraxis, gängige Fallgruppen und sind mit allen Verwaltungs- und Verfahrensabläufen vertraut. Unsere Fachkompetenz zeigt sich an vielen erfolgreich geführten Prozessen. Wir verfügen über herausragende und hinterlegte Erfahrungen in folgenden Rechtsbereichen:

    Beitragsrecht

    • Behandlung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Kapitalerträgen (Beitragsverfahrens­grund­sätze)
    • Familienversicherung
    • Vollstreckungsrecht
    • Prüfung von Insolvenzanfecht­ungen

    Leistungsrecht

    • Krankengeld
    • Regelentgeltberechn­ung, Blockfristen
    • Ambulante und stationäre Behandlung
    • Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs.3a SGB V
    • Kosmetische Operationen
    • Liposuktion
    • Behandlung im Ausland
    • Hilfsmittelversorgung
    • Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs.3a SGB V
    • „Hörgeräte“-Fälle
    • Krankengeld
    • Regelentgeltberechn­ung, Blockfristen

    Pflegeversicher­ungs­recht

    • Feststellung der Pflegebedürftig­keit
    • Pflegesachleistvung, Pflegegeld
    • Kombinierte Geld- und Sachleistung
    • Pflegehilfs­mittel und das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
  • Ersatz­leistungs­wesen und Regress

    Ersatzleistungswesen

    Eine erfolgreiche Realisierung von Regressansprüchen nach § 116 SGB X benötigt vor allem Erfahrung im Zivilrecht und im Umgang mit Haftpflichtversicherern: Kfz-Unfälle, Arzthaftung, Tierhalterhaftung oder „Glatteis-Fälle“ – wir kennen die gängigen Fallgruppen und prüfen die Erfolgsaussichten und Zweckmäßigkeiten wichtiger Fälle für Sie. Wir verhandeln mit Schädigern und Haftpflichtversicherern für ein bestmögliches Ergebnis: Wenn nötig machen wir die Forderung vor den Zivilgerichten geltend. Unsere Leistungen umfassen dabei auch:

    • Umfassende Prüfung und Bewertung von Ersatzleistungsfällen
    • Durchsetzung von Forderungen aus übergegangenem Recht
    • Ansprüche aus Teilungsabkommen

    Regress gegen andere Sozialversicherungs­träger

    Die Ansprüche nach §§ 102 ff. SGB X und § 14 SGB IX bereiten in der Praxis – zum Beispiel bei den „Hörgeräte-Fällen“ – oftmals Schwierigkeiten. spectrumK prüft die Erfolgsaussichten und vertritt Sie entweder bei der Geltendmachung eigener oder bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Wir begleiten Sie konsequent und verlässlich gerichtlich und außergerichtlich. Unser Service für Sie bedeutet:

    • Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander
    • Geltendmachung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern
  • Krankenhaus­abrechnungs­streitigkeiten

    Kaum ein Thema bindet mehr Ressourcen, hat aber gleichzeitig das größte Erlöspotenzial: Forderungen und Klagen gegen Krankenhäuser beschäftigen zunehmend Krankenkassen und Sozialgerichte.

    Das MDK-Reformgesetz, das Ende 2019 in Kraft getreten ist, hat hier noch einmal viele Neuerungen gebracht: Stichworte wie Prüfquoten, Aufrechnungsverbot und die erhöhte Relevanz des Falldialogs verändern den bisherigen Prozess in Abrechnungsstreitigkeiten.

    Auch die vorübergehende Absenkung der Prüfquoten für das Jahr 2020 in Folge des Krankenhausentlastungsgesetz, dass der Gesetzgeber aus aktuellem Anlass kurzfristig umsetzte, wird eher zu mehr als zu weniger Streitigkeiten führen.

    Ein aktives Forderungs- und Prozessmanagement ist spätestens mit dem MDK-Reformgesetz unverzichtbar. Gerne beraten wir Sie dazu.

    Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in der Auseinandersetzung mit den Krankenhausträgern, auch und gerade in Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

  • Vertragsrecht

    Zielgerichtete Aktivitäten und erfolgreiche Kooperationen bauen auf ein stabiles und sicheres Regelwerk. Unsere Spezialisten begleiten Sie bedarfsorientiert von der Entwicklung über die Prüfung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung von Vertragswerken. Dabei haben wir die besonderen öffentlich-rechtlichen Regulierungen und Vorgaben des Sozialgesetzbuches im Blick. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Rechtssicherheit stehen bei unserem Engagement im Vordergrund. Auch angrenzende Themenfelder wie das Vergaberecht haben wir dabei im Blick. Unsere Spezialisten stehen Ihnen besonders für folgende Aspekte im Vertragsrecht zur Verfügung:

    Umfassende Prüfung oder Erstellung von Vertragsdokumenten und -entwürfen

    • Zum Beispiel: Verträge mit Leistungserbringern, Kooperationspartnern, Lieferanten und Dienstleistern
    • Entwurf und Prüfung von Kooperationsvereinbarungen und privatrechtlichen Satzungen (Arbeitsgemeinschaften/Beteiligungsgesellschaften)

    Durchsetzung von Ansprüchen aus Vertrag

    • Zum Beispiel: Verhandlung und Geltendmachung von Leistungsstörungen sowie Schadensersatz und Vertragsstrafen gegenüber Leistungserbringern, Kooperationspartnern, Lieferanten und Dienstleistern
    • Schnelle und effektive Rechtsdurchsetzung bei Lieferverzug, Schlechtleistung, Pflichtverletzungen – zum Beispiel Verschwiegenheit. Darüber setzen wir uns für Ihr Recht bei weiteren Vertrags- und Pflichtverletzungen ein.
  • Beschaffung und Vergaberecht

    Die gesetzlichen Vorgaben für Beschaffungsvorhaben sind komplex – nationales und europäisches Vergaberecht bestimmen die Beschaffungspraxis der Krankenkassen. Als der Beschaffungsdienstleister für gesetzliche Krankenkassen gehört die Umsetzung des Vergaberechts zu unseren Kernaufgaben. Von der Erstellung maßgeschneiderter Vergabeunterlagen bis zum Nachprüfungsverfahren – spectrumK unterstützt Sie umfassend bei Ihren Beschaffungsvorhaben.

    Mit der digitalen Beschaffungsplattform smaby verfügen wir und unsere Kunden zudem über eine etablierte Vergabe-Plattform, die den aktuellen Vorgaben der e-Vergabe entspricht. Auftraggeber und Bieter können hier einfach, transparent und rechtssicher Vergabeverfahren planen, durchführen, managen und revisionssicher dokumentieren.

    Unsere Leistungen im Vergaberecht

    • Beratung und Projektmanagement zu anstehenden oder bereits eingeleiteten Beschaffungsvorhaben der Krankenkasse
    • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren
    • Strukturierte Schritt-für-Schritt-Begleitung durch den gesamtem Beschaffungsprozess
    • Beratung bei der Auswahl des richtigen Vergabeverfahrens
    • Unterstützung bei der Erstellung von Leitungsbeschreibungen
    • Unterstützung bei der Kommunikation mit Dritten
    • Veröffentlichung auf der eigenen Plattform smaby
    • Unterstützung bei Nachprüfungsverfahren
    • Bearbeitung von Rügen und Unterstützung vor den Vergabekammern
    • Unterstützung und Vertretung bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Alexander Kohnen
Mitglied der Geschäftsleitung, Justiziar, Prokurist
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Daniela Tandler
Assistentin Ge­schäfts­be­reich Recht
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