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Hilfsmittel
Wir bieten Ihnen die vollständige Konzeption und Realisierung Ihrer Hilfsmittelverträge. Dazu gehören die Vertragsentwicklung, die Verhandlung mit den Vertragspartnern, der erfolgreiche Abschluss sowie die Teilnahmemöglichkeit der Krankenkasse.
Im Anschluss an diesen Prozess beginnt die Detailarbeit. Wir sorgen für die kontinuierliche Vertragsanpassung, haben aktuelle Gesetzesanpassungen genau im Blick und garantieren Ihnen dadurch rechtssichere Verträge.
Eine Besonderheit unseres Angebotes bildet das laufende Beitrittsmanagement der Leistungserbringer. In regelmäßigen und kurzen Abständen aktualisieren wir die Teilnehmerstruktur der Verträge. Alle Änderungen gehen unverzüglich an die Abrechnungszentren und eKV-Dienstleister.
Therapiekosten reduzieren
Wir analysieren kontinuierlich den Markt und die Entwicklungen in der Versorgungslandschaft. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, Kasseninteressen optimal in kassenübergreifenden und bundesweiten Verträgen zu bündeln. So gelingt es uns, Therapiekosten entscheidend zu reduzieren und nachhaltig Einsparpotenziale zu realisieren.
Service für effizientes Hilfsmittelmanagement
Wir bieten Ihnen höchste Qualität und minimieren Ihren organisatorischen Aufwand in allen Prozessen. Zu unserem Servicepaket gehören unter anderem ein geschütztes Kundenportal, in dem Sie alle Hilfsmittelverträge und Informationen direkt abrufen können. Außerdem ermöglichen wir Ihnen über unsere Hilfsmitteldatenbank, unkompliziert nach Vertragspartnern und Hilfsmitteln zu recherchieren.
Beraten und bei Störungen vermitteln
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Hilfsmittelmanagement. Mit diesem Wissen beraten wir Sie auch bei Leistungsstörungen zwischen Kasse und Leistungserbringer kompetent. Wenn nötig, vermitteln wir zwischen den Parteien, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen.
Leistungen außerhalb unseres Hilfsmittel-Portfolios
Ihr Wunsch oder Ihr Bedarf ist aktuell nicht Bestandteil unseres Portfolios? Sprechen Sie uns an! Wir entwickeln laufend neue Dienstleistungsangebote und gehen sehr gerne auf Ihre Vorschläge ein.
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Beatmete und/oder tracheotomierte Versicherte werden über einen Rahmenvertrag bundesweit versorgt. Zum Beatmungsvertrag gehört die Heimbeatmung ebenso wie die Versorgung tracheotomierter Versicherter im persönlichen Umfeld. Abgedeckt werden Hilfsmittel der Produktgruppen 01, 12, 14 und 21. Die Einzelheiten der Versorgung sind differenziert über die Anlagen 3a bis 3d geregelt.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer, Verbände können den Beitritt ihrer Mitgliedsbetriebe organisieren
Umfasste Produktgruppen:
PG 01 Sekret-Absauggeräte
PG 12 Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
PG 14 Beatmungsgeräte
PG 21 Überwachungsgeräte für Vitalfunktionen und zur BlutgaskontrolleBeitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Versorgungspauschalen
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Ein bundesweiter Rahmenvertrag regelt die die Versorgung bei Sauerstoffmangelzuständen, die mit unterschiedlichen Verfahren behandelt werden können. Neben Sauerstoffkonzentratoren eignen sich diverse Druck- und Flüssiggassysteme. spectrumK konnte hierfür alle namhaften Anbieter in einen Sauerstoff-Vertrag einbinden.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 14 Sauerstofftherapie (LOT)
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Wahl zwischen Versorgungspauschalen oder Kauf-/Wiedereinsatz
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Schnarchen, Tagesmüdigkeit und verminderte Leistungsfähigkeit sind nur einige Symptome schlafbedingter Atemstörungen. Eine frühzeitig eingeleitete Therapie hilft, Sekundärfolgen wie Bluthochdruck, erhöhtes Herzinfarkt-, Schlaganfall- oder Unfallrisiko und Folgekosten zu vermeiden. Durch Verträge mit allen Branchenführern gewährleistet spectrumK eine optimale bundesweite Marktabdeckung (Schlafapnoe-Vertrag).
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 14 Schlafapnoe
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Wahl zwischen Versorgungspauschalen oder Kauf-/Wiedereinsatz
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Über einen Rahmenvertrag stellt spectrumK eine wohnortnahe Versorgung Ihrer Versicherten mit Bandagen, Orthesen und Prothesen sicher. Die konsequente Ausrichtung am Hilfsmittelverzeichnis ermöglicht Ihnen zudem ein umfassendes Vertragscontrolling.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für Verbände und einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 05 Bandagen
PG 23 Orthesen
PG 24 Prothesen (Bein)
PG 37 Prothesen (Brust)
PG 38 Prothesen (Arm)Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Vertragspreise für Produktart (7-Steller)
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Ab dem 01.01.2021 regelt ein bundesweiter Rahmenvertrag nach § 127 Abs.1 SGB V die Versorgung der Versicherten mit Schmerztherapie-, Muskelstimulations- und Inkontinenztrainergeräten sowie Geräten zur funktionellen Elektrostimulation und elektronischen Messsystemen der Beckenboden-Muskelaktivität.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für Verbände einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 09.37.01
PG 09.37.02
PG 09.37.03
PG 09.37.04
PG 15.25.19.2Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Versorgungspauschalen
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Bei Harn- und/oder Stuhlinkontinenz hat jeder Versicherte Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Versorgung mit Inkontinenzhilfen (aufsaugend). Ein bundesweit gültiger Rahmenvertrag sichert die Versorgung im Homecare-Bereich. Die Vergütung erfolgt über eine monatliche Pauschale.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer, Verbände können den Beitritt ihrer Mitgliedsbetriebe organisieren
Umfasste Produktgruppen:
PG 15 Aufsaugende Inkontinenzartikel
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Monatliche Versorgungspauschalen differenziert nach Erwachsenenversorgung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Differenzierung nach Versorgung in der vollstationären Pflegeeinrichtung und zu Hause
Besonderheiten:
Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI können dem Vertrag beitreten
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Ein Schwerpunkt dieser Therapie liegt in der lymphatischen Versorgung. Zur Gewährleistung einer optimalen Behandlung wurde ein differenziertes Preissystem implementiert, das nach Erst- und Folgeversorgung sowie Stück- und Paarversorgung unterscheidet. Durch den Rahmenvertrag (Kompressions-Vertrag) ist auch hier die wohnortnahe Versorgung garantiert.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für Verbände und einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 17 Kompressionstherapie
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Vertragspreise für Produktart (7-Steller)
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Ein Rahmenvertrag für Schuhe und Einlagen sichert die bundesweite und wohnortnahe Versorgung mit Schuhen, Schuhzurichtungen und Einlagen.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für Verbände und einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
PG 08 Einlagen
PG 31 SchuheBeitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Vertragspreise für Produktart (7-Steller)
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Die hochwertige Versorgung von Stomatherapie-Patienten garantiert spectrumK über einen bundesweit gültigen Rahmenvertrag. Weil besonders in der beratungsintensiven Phase der ersten sechs Monate die Versorgung durch Stomatherapeuten wünschenswert ist, wird diese, wenn vorhanden, für jeden beigetretenen Leistungserbringer ausgewiesen.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer, Verbände können den Beitritt ihrer Mitgliedsbetriebe organisieren
Umfasste Produktgruppen:
PG 29 Stomavertrag
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Versorgungspauschalen
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Ein bundesweiter Rahmenvertrag sichert die Versorgung mit Hilfsmittel der Reha-Technik.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer, Verbände können den Beitritt ihrer Mitgliedsbetriebe organisieren
Umfasste Produktgruppen:
PG 02 Adaptionshilfen
PG 04 Badehilfen
PG 10 Gehhilfen
PG 11 Hilfsmittel gegen Dekubitus
PG 18 Kranken-/ Behindertenfahrzeuge
PG 19/50 Kranken- und Pflegebetten
PG 20 Lagerungshilfen
PG 22 Mobilitätshilfen
PG 26 Sitzhilfen
PG 28 Stehhilfen
PG 32 Therapeutische Bewegungsgeräte
PG 33 ToilettenhilfenBeitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Vertragspreise für Produktart (7-Steller). Je nach Hilfsmittel wurden Versorgungspauschalen bzw. Kauf sowie Wiedereinsatzpauschalen vereinbart.
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Ein bundesweiter Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V sichert die Versorgung mit Hilfsmittel der Produktuntergruppe 21.43.01 Real-Time-Messgeräte (rtCGM-Geräte) der Hersteller Dexcom und Medtronic.
Beitrittsvertrag:
Ja, Beitrittsmöglichkeit für einzelne Leistungserbringer
Umfasste Produktgruppen:
Produktuntergruppe 21.43.01 inklusive Zubehör und Verbrauchsmaterial
Beitrittsoptionen für Leistungserbringer:
Räumlicher und sachlicher Teilbeitritt
Vergütungsmodell:
Versorgungspauschalen